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Die DIN-Prüfungen im Detail

Unter der Bezeichnung BGAV3-Prüfung werden DIN-Prüfungen zusammengefasst, die nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A3 durchgeführt werden. Die Prüfungen diesen der Sicherheit im Betrieb von elektrischen Anlagen, die stationär oder mobil betrieben werden. Bei der Durchführung der Prüfungen müssen strenge Vorschriften erfüllt werden, andernfalls ist es nicht möglich, ein entsprechendes Zertifikat auszustellen. Bundesweit gibt es in allen Regionen Fachbetriebe für Arbeitsschutz, die zur Durchführung der Prüfungen berechtigt sind. Wir bieten Ihnen DIN-Prüfungen in Düsseldorf und in der näheren Umgebung. Alle Prüfungen werden nach den aktuellen Richtlinien ausgeführt. Unsere Mitarbeiter sind geschult und zur Ausstellung der Zertifikate berechtigt.

BGAV3-Prüfung – Vorschrift für alle Unternehmen

DIN-Prüfungen wie die Prüfung nach BGAV3 sind in allen Unternehmen Vorschrift. Es handelt sich um eine Prüfung für Elektrogeräte aller Art. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Geräte in einem Industriebetrieb oder in einem Handwerksbetrieb fest installiert sind oder ob sie für die mobile Nutzung verwendet werden. Der Betrieb eines jeden elektrotechnischen Gerätes erfordert die Durchführung Zertifizierung. Für die professionelle Durchführung von DIN-Prüfungen in Düsseldorf nach den Vorschriften der BGAV3 bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an. Dabei spielt es keine Rolle, was für ein Unternehmen Sie führen. Wenn Sie elektronische Geräte in Ihrem Unternehmen betreiben und eine Zertifizierung nach BGAV3 nachweisen müssen, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in Düsseldorf und in der näheren Umgebung.

Das Ziel der BGAV3-Prüfung ist die Sicherheit der Menschen, die mit elektrotechnischen Geräten arbeiten oder sich in der Nähe derartiger Geräte befinden. Durch die Prüfung sollten Unfälle durch strombetriebene Geräte verhindert oder zumindest minimiert werden. Darüber hinaus hat die Prüfung eine versicherungstechnische Relevanz. Bei einem Arbeitsunfall kommt die Berufsgenossenschaft für die Behandlungskosten auf. Auch Rehabilitationsmaßnahmen werden erstattet. Lag für das Gerät zum Zeitpunkt des Unfalls keine Zertifizierung nach BGAV3 vor, können die Leistungen verweigert werden.

Die DIN-Prüfungen im Detail

Die Details der DIN-Prüfungen sind genau festgelegt. Wird das elektronische Gerät in Betrieb genommen, erfolgt durch den zugelassenen Prüfer eine Erstprüfung. Diese wird entsprechend festgehalten. Nach der Erstprüfung sind während der gesamten Betriebszeit des Gerätes regelmäßige Kontrollprüfungen vorgeschrieben. Dabei werden Messungen durchgeführt, die verschiedene Bereiche betreffen. Unter anderem werden Schutzleiterwiderstand und Isolationswiderstand einer Prüfung unterzogen. Weiterhin erfolgt eine Prüfung des Ersatzableitungsstroms und des Berührungsstroms. Auch der Schutzleiter- und Differenzstrom wird in die Messungen einbezogen. Als abschließende Maßnahme erfolgt ein Funktionstest der Maschine oder des Geräte. Die bestandene Prüfung wird unter anderem mit einer Prüfplakette nachgewiesen. Die Fristen für die Prüfung liegen zwischen drei und 24 Monaten und richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung, die für das jeweilige zu prüfende Gerät gilt.

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